Öffentlicher Dienst
Ein Dokument herausgeben, nachdem die nicht herausgebbaren Angaben geschwärzt sind, einen Beschluss veröffentlichen: ohne einen Onlinedienst, der erst genehmigt werden muss.
Was sich ändert
Kein externer Dienst
Die Verarbeitung geschieht im Browser der Sachbearbeitung. Für die IT ist es eine Website aus statischen Dateien, ohne Datenbank und ohne ausgehende Anfrage.
Bei Ihnen installierbar
Die Lizenz zum Selbsthosten stellt dasselbe Werkzeug auf Ihren Server, ohne Lizenzprüfung, die nach außen funken würde.
Eine Schwärzung, die hält
Der geschwärzte Text existiert in der erstellten Datei nicht mehr, und die Ausgabeprüfung kontrolliert das vor dem Speichern.
Der Rahmen
In Frankreich sieht das Gesetzbuch über die Beziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung (Code des relations entre le public et l'administration) vor, dass nicht herausgebbare Angaben, insbesondere solche, die das Privatleben betreffen, vor der Herausgabe eines Dokuments geschwärzt oder abgetrennt werden (Artikel L311-6 und L311-7). Klarmask führt die Schwärzung aus; die Entscheidung, was herausgegeben werden kann, bleibt bei der Verwaltung.
Was es nicht tut
- Alle Namen sicher finden: Das Modell schlägt vor, die Sachbearbeitung liest gegen.
- Gescannte Dokumente lesen: Sie kommen später.